§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Betreiberin der
Hundeschule Hayas Hundewelt geführt von Jana Lüneberg (nachfolgend:
„Anbieter“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend: „Kunde“).
(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne schriftliche
Zustimmung des Anbieters nicht anerkannt.
(3) Etwaige individuelle Vereinbaren zwischen den Parteien gehen den AGB vor.
Die Textform ist erforderlich.
(4) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der
georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist
Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet dem Kunden Unterricht zum Verhalten seines Hundes in
Form von Einzelstunden oder Gruppenstunden statt. Daneben gibt es auch
Beratungsangebote, Seminare und spezielle Events .
(2) Der Ort der Dienstleistung richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien.
Soweit nicht abweichend geregelt, bestimmt der Anbieter den Ort.
(3) Der Anbieter kann für bestimmte Veranstaltungen eine Mindest- und eine
Maximalteilnehmerzahl vorschreiben. Der Anbieter ist berechtigt Termine zu
verschieben, wenn die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird..
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters
schriftlich bestätigt hat. Für die Bestätigung reicht eine E-Mail oder eine
Nachricht über Messengerdienste (WhatsApp, SMS) aus. Als
Auftragsbestätigung gilt gleichfalls eine Vorauszahlung des Kunden.
(2) Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen gespeichert.
§ 4 Preise/ Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Beauftragungszeitpunkt vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per
Überweisung vorab oder Bar spätestens zu Beginn des Kurses. Im Falle einer
Lastschrift gehen Rücklastschriftgebühren zu Lasten des Kunden.
(2) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung
in Verzug, ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu fordern. Ist der Kunde Verbraucher, so schuldet er einen
Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz.
Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über
dem gesetzlichen Basiszinssatz.
§ 5 Vertragsbeendigung / Absage von Terminen
(1) Der Kunde ist berechtigt einen Termin bei rechtzeitiger Ankündigung zu
verschieben. Bei Absagen, die später als 24h vor dem Termin erfolgen oder
Nichterscheinen zum Termin sowie Abbruch der Veranstaltung durch den
Kunden, erfolgt keine Rückerstattung, bzw. muss die Trainingseinheit/ das
Event, vollständig bezahlt werden.
(2)Der Kunde ist berechtigt einen Seminartermin bei rechtzeitiger Ankündigung
zu verschieben. Bei Absagen, die später als 7 Tage vor dem Termin erfolgen
oder Nichterscheinen zum Termin sowie Abbruch der Veranstaltung durch den
Kunden, erfolgt keine Rückerstattung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt einen vereinbarten Termin aufgrund von
Krankheit oder höherer Gewalt auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall bietet
der Anbieter dem Kunden einen Ersatztermin an, der zum vereinbarten Preis
stattfindet und keine zusätzlichen Kosten verursacht. Einen Schadensersatz
kann der Kunde in diesem Fall nicht geltend machen. Auf § 7 wird verwiesen
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Während der Veranstaltungen behält der Kunde die Aufsichtspflicht über
seinen Hund. Der Anbieter ist lediglich Begleitperson. Der Kunde haftet daher in
vollem Umfang für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher (Steueranmeldung des
Hundes, Leinenpflicht, Kotentfernung etc.) und privatrechtlicher Vorschriften
(Haftpflichtversicherung etc.).
(2) Der Kunde teilt dem Anbieter eventuelle aktuelle Erkrankungen des Hundes
vor Kursbeginn mit, damit der Anbieter entscheiden kann, ob und wenn ja,
welchen Einfluss diese auf das Training haben können. Der Anbieter behält sich
vor, das Training im Bedarfsfall abzubrechen oder bereits zu Beginn der Stunde
abzusagen, wenn ein Tier aus gesundheitlichen Gründen erkennbar nicht
trainierbar ist.
(3) Der Kunde hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
(4) Den Anweisungen des Anbieters bzw. seines Personals ist während des
Kurses zu folgen.
(5) Der Kunde ist zur Mitwirkung derart verpflichtet, dass ein reibungsloser
Ablauf der Veranstaltung gewährleistet wird.
(6) Der Anbieter ist berechtigt einen Kunden von der Teilnahme auszuschließen,
wenn dieser nach erfolgter Ermahnung erneut gegen die Pflichten verstößt.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche
des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter eine Dienstleistung anbietet,
deren erfolgreiche Umsetzung im Alltag mit seinem Hund von vielen Faktoren,
in erster Linie von ihm als Halter, abhängt. Der Anbieter kann daher keine
Erfolgsgarantien übernehmen.
(4) Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen
diese geltend gemacht werde
§ 8 Video- und Bildaufnahmen
(1) Der Anbieter behält es sich vor, zu Schulungs- und Dokumentationszwecken
von der gesamten Veranstaltung oder einzelnen Situationen daraus Video- oder
Bildaufnahmen zu erstellen. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte hierfür
liegen ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde erklärt sich mit der
Beauftragung damit einverstanden, dass der Anbieter die Aufnahmen zu den
o.g. Zwecken verwenden darf und räumt dem Anbieter die dazu erforderlichen
Nutzungsrechte ein.
(2) Wünscht der Kunde, dass solche Aufzeichnungen von ihm und seinem Hund
nicht erstellt werden, so hat er ein jederzeitiges Widerspruchsrecht, das
gegenüber dem Anbieter formlos ausgeübt werden kann.
§ 9 Besondere Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt voraus, dass die teilnehmenden
Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut – und entwurmt sind.
Zudem sollten sie gegen Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis und
Leptospirose geimpft sein.
(2) Ein Hund wird als „gesund“ betrachtet, wenn er kein Fieber hat, über ein
gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine
ansteckenden Krankheiten hat und körperlich sowie geistig in der Lage ist,
mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu
erbringen.
(3) Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes müssen dem Anbieter
vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Anbieter behält sich das Recht
vor, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der
Veranstaltung auszuschließen.
(4) Läufige Hündinnen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen, müssen aber
vorher angemeldet werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw.
den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den
teilnehmenden Hund mitzuführen.
(6) Vorzugsweise sollten Hunde mit einem Mikrochip oder einer entsprechenden
Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das
Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder
sonstigen aversiven Methoden ist auf den Veranstaltungen nicht zulässig.
(7) Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache
mit dem Anbieter und unter der Bedingung zugelassen, dass der Kunde die
alleinige Haftung übernimmt und den Anbieter von jeglicher Haftung als
Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.
(8) Für die Anmeldung zur Vorbereitung zum Wesenstest, ist die Begleitung des
Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen
Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte
Zuverlässigkeit verfügt, Voraussetzung für die Teilnahme.
§ 10 Laufzeit
(1). Die Gruppenstunden und Einzelstunden werden über Stempelkarten
abgerechnet. Die Karten sind auf unbestimmte Zeit gültig. Der Anbieter ist
verpflichtet den Kunden vor Vervollständigung der Karte zu informieren. Eine
neue Karte muss immer im Voraus bezahlt werden.
(2) Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn die Beendigung des
Trainings von Seitens des Anbieters oder einvernehmlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
(4) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung
maßgeblich.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der
Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der
Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur
Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Dritten an den Anbieter
übermittelt, versichert der Kunde, dass er die Einwilligung der von der
Datenverarbeitung Betroffenen eingeholt hat und stellt den Anbieter von
jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese diesbezüglich an ihn stellen.
(3) Die Rechte des Kunden bzw. Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen
insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und
Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Artikel 21 – Widerspruchsrecht
• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten
Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen
zu werden
• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. Betroffene gebeten sich
formlos an den Auftragnehmer (z.B. per E-Mail zu wenden.
(5) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Anbieter im
Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon,
Messenger-Dienste). Sollte einer Kontaktaufnahme widersprochen werden, wird
der Kunde gebeten eine E-Mail an jana.lueneberg@gmx.de zu senden. In der
Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von zu benennen,
über die der Kunde nicht mehr kontaktiert werden möchte. Diesbezügliche
Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten des Anbieters. Maßgeblich ist der
tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail beim Anbieter.
(6) Der Anbieter ist berechtigt mit Kunden-Feedback auf der Webseite und in
Social Media zu werben. Namen werden dabei anonymisiert.
§ 12 Streitschlichtung
entfällt
§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Es besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um
eine termingebundene Freizeitveranstaltung handelt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur
Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde
als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,
ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem
Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Oersberg (Schleswig-
Holstein).
(3) Der Anbieter ist berechtigt die AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist
von 30 Tagen zu ändern. Widerspricht der Kunde binnen dieser Frist nicht,
gelten die neuen AGB als akzeptiert.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in
seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten,
soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine
Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag
jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: April 2023